Klage abgewiesen: Datenabkommen mit USA hält stand

Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 24.09.2025

Das Gericht der Europäischen Union (General Court) hat eine Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss bezüglich des transatlantischen Data Privacy Framework abgewiesen. Für Unternehmen bringt das mehr Rechtssicherheit – doch Datenschützer bleiben skeptisch.

Was war passiert?

Am 3. September 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union (General Court) das 2023 zwischen der EU und den USA vereinbarte Data Privacy Framework (DPF) beziehungsweise den dazugehörigen Angemessenheitsbeschluss für rechtmäßig. Die EU-Kommission hatte ihn 2023 erlassen.

Die Klage gegen diesen Beschluss des französischen Abgeordneten Philippe Latombe, in der er die Unabhängigkeit des neuen US‑Gremiums Data Protection Review Court (DPRC) sowie die Schutzmechanismen gegen Massendatenüberwachung bemängelte, wurde zurückgewiesen.

Das Gericht urteilte, dass die USA zum Zeitpunkt der Angemessenheitsentscheidung ein ausreichendes Datenschutzniveau sicherstellten und der DPRC verlässliche Garantien biete.

Weg offen für transatlantischen Datenverkehr

Mit diesem Urteil gewinnt der transatlantische Datenverkehr juristische Stabilität. Nahezu alle Organisationen in der Europäischen Union sind alltäglich auf den Austausch personenbezogener Daten auf Cloud‑Infrastrukturen, Office- bzw. Mail-Anwendungen und andere Geschäftsprozesse angewiesen.

Was sagen Datenschutzaktivisten?

Dennoch bleibt das Thema umstritten: Datenschutzaktivist Max Schrems äußerte weiterhin Bedenken hinsichtlich unzureichender Rechtsmittel in den USA und signalisiert zukünftige Herausforderungen. Die EU-Kommission muss vor allem unter der aktuellen US-Regierung den transatlantischen Datenverkehr weiter im Auge behalten.

Veröffentlicht am 24. September 2025

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