Klage abgewiesen: Datenabkommen mit USA hält stand
Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 24.09.2025Das Gericht der Europäischen Union (General Court) hat eine Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss bezüglich des transatlantischen Data Privacy Framework abgewiesen. Für Unternehmen bringt das mehr Rechtssicherheit – doch Datenschützer bleiben skeptisch.
Was war passiert?
Am 3. September 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union (General Court) das 2023 zwischen der EU und den USA vereinbarte Data Privacy Framework (DPF) beziehungsweise den dazugehörigen Angemessenheitsbeschluss für rechtmäßig. Die EU-Kommission hatte ihn 2023 erlassen.
Die Klage gegen diesen Beschluss des französischen Abgeordneten Philippe Latombe, in der er die Unabhängigkeit des neuen US‑Gremiums Data Protection Review Court (DPRC) sowie die Schutzmechanismen gegen Massendatenüberwachung bemängelte, wurde zurückgewiesen.
Das Gericht urteilte, dass die USA zum Zeitpunkt der Angemessenheitsentscheidung ein ausreichendes Datenschutzniveau sicherstellten und der DPRC verlässliche Garantien biete.
Weg offen für transatlantischen Datenverkehr
Mit diesem Urteil gewinnt der transatlantische Datenverkehr juristische Stabilität. Nahezu alle Organisationen in der Europäischen Union sind alltäglich auf den Austausch personenbezogener Daten auf Cloud‑Infrastrukturen, Office- bzw. Mail-Anwendungen und andere Geschäftsprozesse angewiesen.
Was sagen Datenschutzaktivisten?
Dennoch bleibt das Thema umstritten: Datenschutzaktivist Max Schrems äußerte weiterhin Bedenken hinsichtlich unzureichender Rechtsmittel in den USA und signalisiert zukünftige Herausforderungen. Die EU-Kommission muss vor allem unter der aktuellen US-Regierung den transatlantischen Datenverkehr weiter im Auge behalten.
Veröffentlicht am 24. September 2025
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Klage abgewiesen: Datenabkommen mit USA hält stand


Miriam Harringer,
Medien- und Kulturmanagerin sowie langjährige Redakteurin.
Auf unserem Blog schreibt sie Artikel für die Themenbereiche Datenschutz, Informationssicherheit und Künstliche Intelligenz.
Weitere Artikel
- Ethik und Innovation vereint: Der AI Act am Weltmarkt
- Wer sind die verantwortlichen EU AI Act Stakeholder?
- KI-Regeln mit Kompass: Wie Leitlinien und Kodex Orientierung schaffen
- Neue Arbeitgeberpflicht: KI-Kompetenz verstehen und fördern
- KI-Verordnung in Behörden: Neuer Leitfaden vom Bundestag schafft Klarheit
- Cyberangriff auf Berlin-Portale legt Websites lahm
Verwandte Artikel
- Sicherheitslücke bei Payback: Sind Millionen Konten und Punkte in Gefahr?
- Ransomware-Zahlungen: Was zeigt die aktuelle Forschung?
- Cyberangriffe auf Discord und Salesforce – was ist passiert?
- PayPal: 15 Mio. Datensätze weg? Das sollten Sie jetzt tun
- Cybersicherheit und Verantwortung: Wie es um NIS2 und das Lieferkettengesetz steht
- Cyberangriff auf Berlin-Portale legt Websites lahm