KI treibt Datenschutzbeschwerden bei der Berliner Datenschutzbehörde auf Rekordhöhe

Geschrieben von Frieda Klaphake, veröffentlicht am 13.01.2026

Für Unternehmen ist diese Entwicklung ein deutliches Signal, Datenschutz-Compliance neu zu priorisieren. Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, verzeichnet 2025 einen Hochstand an Eingaben und Beschwerden bei der Datenschutzbehörde. Mit einem klaren Treiber: Künstliche Intelligenz.

Rekordzahlen bei der Berliner Datenschutzbehörde

Von Januar bis November 2025 gingen 8.436 Eingaben ein, ein Anstieg von rund 50 % gegenüber 2024. Davon etwa 2.644 formale Beschwerden und 5.772 Beratungsanfragen. Der Dezember ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Zum Vergleich: Im Jahr 2024 registrierte die Behörde insgesamt 5.567 Eingaben und etwa 1.754 formelle Beschwerden. Damit liegt die Steigerung bei rund 3.000 zusätzlichen Vorgängen innerhalb eines Jahres. Ein erhebliches Wachstum, insbesondere angesichts der begrenzten Personalressourcen der Datenschutzbehörde in Berlin.

Die Jahresbilanz als bundesweites Signal

Die Bilanz wurde am 5. Januar 2026 veröffentlicht. Sie zeigt, dass die Entwicklung kein Berliner Einzelfall, sondern ein Signal mit bundesweiter Relevanz ist. Zwar spricht der Anstieg für ein wachsendes Datenschutzbewusstsein in der Bevölkerung, gleichzeitig identifiziert die Datenschutzbehörde einen technologischen Beschleuniger.

Meike Kamp berichtet: „Wir erhalten immer mehr Eingaben, die offensichtlich mithilfe von KI-Chatbots erstellt werden. Das bedeutet, dass auf die Frage, wer in Datenschutzfragen helfen kann, das Angebot unserer Behörde über KI sichtbarer wird.“ 

Die gesenkten Beschwerdehürden

ChatGPT, Perplexity und vergleichbare Large Language Models (LLM) antworten auf Fragen zu Datenschutz mit einem Hinweis auf die Berliner Datenschutzbehörde, häufig direkt mit Anschrift und Kontaktdaten. Vermehrt bieten sie auch einen vorformulierten Beschwerdetext mit Normenbezug an, die Betroffenen müssen diesen nur noch einreichen. Diese Beschwerden sollten jedoch nicht ungeprüft übernommen werden, da die rechtlichen Angaben von KI unvollständig oder falsch sein können.

Die häufigsten Anfragen betreffen Banken, Finanzen sowie grundrechtsrelevante Themen wie Videoüberwachung und Identitätsdiebstahl. Die Hürde, eine Anfrage einzureichen, sinkt aus mehreren Gründen:

  • Aufwand: Zeitintensive Recherche wird durch eine KI-generierte Sofortantwort ersetzt.
  • Qualität: Die Texte wirken juristisch präzise und oberflächlich gut fundiert.
  • Psychologie: Der KI-Text vermittelt Handlungsfähigkeit und Erfolgsaussichten.

Die Schattenseite: KI generiert Desinformation in Beschwerdeschreiben

Die größte Gefahr liegt in unzuverlässigen KI-Beratungen mit schlechter Qualität. „Wir haben schon erlebt, dass die Aussagen und vor allem die Einschätzungen der Rechtslage oft unvollständig oder schlicht falsch sind. Teilweise wurden wir sogar schon mit von der KI frei erfundenen Gerichtsurteilen oder nicht existenter juristischer Literatur konfrontiert“, so die Datenschützerin.

Für die Behörden entstehen dadurch erhebliche Probleme und Mehraufwand. Beschwerden stützen sich teils auf fiktive Urteile, erfundene Literaturstellen oder fehlerhafte Rechtsauslegungen, etwa zu angeblichen Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO. Die Mitarbeitenden der Behörde müssen nicht nur die Sachlagen dieser Fälle prüfen, sondern zugleich falsche Annahmen aufklären und korrigieren.

Rat zur Prävention

Laut Kamp sollten die mit KI-Anwendungen gewonnenen Ergebnisse grundsätzlich überprüft und kritisch hinterfragt werden. Künstliche Intelligenz kann unterstützen, darf aber weder juristisches Fachwissen noch das eigene Urteilsvermögen ersetzen.

Parallel versucht die Berliner Datenschutzbehörde, der Entwicklung präventiv zu begegnen: mit Orientierungshilfen, Handlungsleitfäden und Schulungsmaterialien. Dennoch bleibt festzuhalten: Die schnelle Antwort eines Chatbots ist für viele attraktiver als die differenzierte Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichem Fachjargon.

Fazit

Proaktive Beschwerde-Prävention funktioniert in Unternehmen mithilfe von Transparenz, Fortbildung und Sensibilisierung. Das Datenschutzbewusstsein in der Bevölkerung steigt und darauf sollten Unternehmen vorbereitet sein.

Verzögerte Auskunftsanfragen, Videoüberwachung ohne klare Hinweise sowie der Einsatz von KI ohne verständliche Informationen oder Zustimmungsmöglichkeit werden zunehmend kritisch hinterfragt. Was heute noch als Nebensache erscheint, kann morgen bereits Auslöser für die nächste Datenschutzbeschwerde sein.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu KI treibt Datenschutzbeschwerden bei der Berliner Datenschutzbehörde auf Rekordhöhe

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

Geschäftsführung