Falschparker gemeldet und Geldstrafe fürs Verpetzen kassiert?
Geschrieben von Frieda Klaphake, veröffentlicht am 03.12.2025Das digitale Melden von Falschparkern kann für die Hinweisgeber teuer werden: in den deutschen Medien häufen sich Fälle, in denen Privatpersonen, falsch parkende Autos über Apps oder Online-Portale, mit Fotobeweis, anzeigen. Wenig später werden den Meldenden Bußgelder und Datenschutzstrafen auferlegt.
Zwar begehen die falsch parkenden Autofahrerinnen und Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit, dennoch genießen sie Persönlichkeitsrechte und ein Recht am eigenen Bild.
Wie ist die Rechtslage?
In rechtlicher Hinsicht ist das auf straf- und datenschutzrechtlicher Ebene interessant. Wir als Datenschutzexpertinnen und -experten konzentrieren uns auf den Datenschutz.
Dabei ist zunächst zu klären: Werden in den genannten Anzeige-Fällen Zeuginnen und Zeugen zu Datenverarbeiter, gem. Art. 4 Nr.2 DSGVO?
Ja, schon beim Fotografieren, verarbeiten sie Daten. Der Anwendungsbereich der DSGVO ist eröffnet, sobald diese Fotos personenbezogene Daten abbilden. Und das geht schneller als man denkt: Kfz-Kennzeichen, Standortdaten, Abbildung der Fahrzeugpassagiere, Uhrzeit etc. Sie sind personenbezogenen, da sie Hinweise herstellen zu der Fahrzeughalterin und dem Fahrzeughalter.
Diese Datenverarbeitung muss den Anforderungen aus Art. 6 DSGVO gerecht werden. Die mögliche Rechtfertigungsgrundlage des berechtigten Interesses aus Art. 6 Abs.1 lit. f. könnte anwendbar sein. Das berechtigte Interesse würde sich dabei in der Unterstützung hoheitlicher Aufgaben realisieren. Erforderlich ist dabei eine Interessenabwägung im Einzelfall.
Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen werden mit dem Gemeinwohl und dem Zweck der Überwachung von Ordnungswidrigkeiten abgewogen. Dabei zeigt die Praxis, dass in Fällen, in denen sensible personenbezogene Daten wie direkte Personenaufnahmen betroffen sind, das Persönlichkeitsrecht häufig überwiegt.
Justizielle Wirklichkeit = Unklarheit
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich; feste Leitlinien fehlen. Einige Entscheidungen erkennen zwar ein überwiegendes öffentliches Interesse an, solange das Material ausschließlich der Behörde zugespielt wird und keine Veröffentlichung etwa in sozialen Medien erfolgt.
Sobald jedoch Fotos online gestellt oder über Drittportale geteilt werden, steigen die Risiken erheblich: Neben datenschutzrechtlichen Konsequenzen drohen Vorwürfe der Bloßstellung oder Rufschädigung.
Wie können Sie Haftung und Rechtstreue parallel verwirklichen?
- Beweisfotos, nur wenn Sie wirklich notwendig und Beweis tragend sind. Inhaltlich sollten sie gezielt dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) gerecht werden: keine Personen oder fremden Fahrzeuge.
- Direkte Meldung an die Behörde, Beweisfotos und Meldung gehen bestenfalls direkt an die Behörde. Drittportale oder öffentliche Portale erhöhen datenschutzrechtliche Risiken.
- Recht am eigenen Bild beachten. Ohne Einwilligung sollten keine Personen fotografiert werden, wichtig ist vor allem das Fahrzeug.
Das Melden von Falschparkern ist grundsätzlich möglich, aber datenschutzrechtlich sensibel. Wer Fotos macht und weitergibt, verarbeitet personenbezogene Daten und trägt damit Verantwortung. Die Rechtslage ist weiterhin uneinheitlich und eine falsche Vorgehensweise kann zu eigenen Bußgeldern führen.
Wer jedoch sparsam dokumentiert, keine Personen fotografiert und Meldungen ausschließlich direkt an Behörden richtet, bewegt sich meist auf rechtssicherem Boden und trägt zu einer ordnungsgemäßen Verkehrsüberwachung bei.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Falschparker gemeldet und Geldstrafe fürs Verpetzen kassiert?


Frieda Klaphake,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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