EuGH-Urteil zu Facbook-Seiten

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 26.07.2018

Der Europäische Gerichtshof hat über Facebook-Seiten von Unternehmen und Vereinen geurteilt.

Wer auf Facebook eine Seite betreibt, kann die Verantwortlichkeit für den Datenschutz nicht einfach an den Konzern mit dem kleinen blauen „f“ und mit Sitz in Kalifornien schieben – das Urteil des europäischen Gerichtshofs sorgt damit für viel Wirbel bei Unternehmen und Vereinen.

Denn die Richter in Luxemburg stellten mit ihrem Urteil vom 5. Juni 2018 fest, dass der Betreiber einer Facebook-Seite, also etwa Unternehmen oder Vereine, zwar nur anonyme Daten erhalten, hierzu Facebook aber zuvor personenbezogene Daten des Betroffenen erheben muss. Somit fällt die Erhebung der personenbezogenen Daten nicht allein in die Verantwortlichkeit von Facebook, sondern auch in die des Betreibers der Facebook-Seite. Der EuGH geht somit beim Betreiben einer Facebook-Seite (z.B. Fanpage) von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. Art. 26 DS-GVO aus. Nach dieser Vorschrift muss vorrangig gewährleistet sein, dass die Betroffenen Ihre Rechte war nehmen können und die Beteiligten den eigenen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen nachkommen.

Kommentar:

Eine wirklich transparente Datenschutzerklärung des Betreibers einer Facebook-Seite wird es nicht geben können. Denn wie Facebook ganz genau funktioniert, weiß eben nur Facebook selbst. Die Datenschutz-Aufsicht Rheinland-Pfalz hat aber bereits 2016 eine Muster-Datenschutzerklärung für eine Präsenz auf facebook.com veröffentlicht: Link. Diese haben wir an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Sollten Sie eine Facebook-Seite betreiben aber noch keine hierfür zugeschnittene Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen, können Sie uns gerne kontaktieren – wir unterstützen Sie dann bei Ihrer individuellen Datenschutzerklärung für Ihre Facebook-Seite.