Die ePrivacy-Verordnung kommt!
Geschrieben von Carolin Aßmann, veröffentlicht am 06.12.2018In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der neuen Verordnung.
Neben der Datenschutzgrundverordnung plant der Europäische Verordnungsgeber schon lange die Umsetzung eines umfassenden europäischen Datenschutzes. Da die DSGVO nicht alle datenschutzrechtlich relevanten Bereiche regeln kann, wird schon seit 2016 an der ePrivacy Verordnung gearbeitet, die die ePrivacy Richtlinie ablösen und die Regelungslücken der DSGVO schließen soll. Sie soll sich insbesondere mit der Verarbeitung von elektronischen Kommunikationsdaten befassen, wie sie bei der Nutzung von Kommunikationsdiensten, wie beispielsweise WhatsApp, entstehen.
Derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren der EU befindlich ist die die ePrivacy Verordnung Mittelpunkt des Tauziehens zwischen Wirtschaftslobbyisten und den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Die einen wollen eine Verarbeitung der Daten des elektronischen Kommunikationsverkehrs für kommerzielle Zwecke aufrechterhalten, weil dies der Wirtschaft neue und lukrative Geschäftsfelder eröffnet, die wiederum in Form von Steuern allen zu Gute kommen (sollen). Während die anderen die Kontrolle über Datenbestände in den Händen der betroffenen Personen sehen wollen, um so den bisher nahezu unkontrollierten Datenabfluss aus dem persönlichen Sektor einzugrenzen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die ePrivacy Verordnung nach diesem Tauziehen aussieht.
Derzeit noch völlig offen ist das „wann“ des Inkrafttretens der Verordnung. Es scheint sich derzeit abzuzeichnen, dass die ePrivacy Verordnung nicht vor Herbst 2019 in Kraft treten kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden!