Datenschutz-Risiken durch Anschluss von externen USB-Geräten

Die Nutzung von externen USB-Geräten wie Festplatten, Handys oder USB-Sticks ist in der modernen Arbeitswelt weit verbreitet. Doch aus der Perspektive der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt sich die Frage, wie sicher Geräte bleiben, wenn sie mit solchen externen Speichergeräten verbunden sind. Welche Risiken entstehen für angeschlossene Geräte und wie schützen wir sie?

Die Risiken

Externe USB-Geräte können potenziell Schadsoftware oder unbefugte Daten auf das angeschlossene Gerät übertragen. Die DSGVO verlangt gem. Art. 32 DSGVO, dass verantwortliche Stellen technische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen.

Ein wichtiges Element hierbei ist die Kontrolle des Zugriffs auf Geräte und Daten, die über USB-Verbindungen übermittelt werden. Externe Geräte können, wenn sie nicht ausreichend geschützt sind, zu einem Einfallstor für Cyberangriffe werden.

Beispielsweise ist es möglich, dass infizierte USB-Sticks Daten auf dem Gerät stehlen oder ungewollt verbreiten. Es ist empfehlenswert, Geräte daher nur dann mit externen Speichermedien zu verbinden, wenn deren Sicherheit garantiert ist.

Schutz von Geräten und Daten

Um mögliche Datenschutzverletzungen zu verhindern, vermeiden Sie es, unsichere und nicht überprüfte USB-Geräte anzuschließen. Auch die Verschlüsselung von Daten auf externen Geräten stellt sicher, dass selbst im Fall eines Datenlecks keine unbefugten Personen Zugriff auf sensible Informationen erhalten.

Sowohl auf Microsoft Windows (BitLocker) als auch auf MacOS (FileVault) sind die technischen Möglichkeiten bereits vorprogrammiert, Nutzende müssen sie nur noch aktivieren.

Geräte, die regelmäßig mit externen USB-Geräten verbunden sind, sollten über angemessene Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich der DSGVO verfügen. Durch Verschlüsselung, Zugangskontrollen und eine gezielte Überprüfung der Geräte lässt sich das Risiko von Datenschutzverletzungen effektiv minimieren.