Datenschutz-Einstellungen für Google-Analytics

Geschrieben von Christina Webersohn, veröffentlicht am 31.10.2018

Google Analytics ist weit verbreitet – viele verzichten aber auf die notwendigen Datenschutzeinstellungen. Machen Sie es richtig.

Da IP-Adressen personenbezogene Daten sind, dürfen diese nicht ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Person erhoben und verarbeitet werden. Die gute Nachricht ist: Google Analytics funktioniert auch mit anonymisierten IPs. Diese Anonymisierung der IP-Adressen aktiviert man über ein zusätzliches Script wie etwa _anonymizelp. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de&ref_topic=2919631. Der Einsatz von User-IDs, die dies umgehen, ist verständlicherweise datenschutzrechtlich unzulässig. 

Darüber, wie Ihr Seitenbesucher sein Recht, dem Tracking zu widersprechen wahrnehmen kann, muss er in der Datenschutzerklärung belehrt werden. Der Widerspruch kann schon seit Längerem über eine vom Seitenbesucher zu installierende Browsererweiterung erfolgen. Im mobilen Zeitalter reicht dies jedoch nicht mehr aus, da Erweiterungen auf Smartphones nicht installiert werden können. Um Ihren mobilen Seitenbesuchern trotzdem die Möglichkeit zu geben, nicht getrackt zu werden, sollte das Opt-Out auch direkt über einen Link in Ihrer Datenschutzerklärung durchgeführt werden können. Wie genau das funktioniert, wird von google hier erklärt: https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/?hl=de#disable  

Auch ist es in Google Analytics inzwischen möglich, unter Tracking-Code die Dauer der Datenaufbewahrung zu definieren. Dies sollte unbedingt vorgenommen und die Aufbewahrungsfrist in der Datenschutzerklärung offengelegt werden, um auch hier den datenschutzrechtlichen Pflichten nachzukommen. 

Abgesehen von den oben genannten eher technischen Punkten benötigen Sie natürlich auch einen gültigen AV-Vertrag nach Art. 28 DS-GVO mit Google.