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Ihre Anforderungen an die Barrierefreiheit.

500+ Kunden vertrauen uns

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - was besagt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Acts in Deutsches Recht und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG soll Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich machen.

In 3 Schritten zu Ihrer BFSG-Compliance

Kontextanalyse

Unsere Experten ermitteln anhand einer Kontextanalyse die aktuelle Situation Ihrer Organisation. So können wir mit zielgenauen Maßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Marktgegebenheiten eingehen.

Produktanalyse

Wir führen gemeinsam mit Ihnen eine Analyse der Barrierefreiheit Ihrer Produkte und Dienstleistungen durch. Dazu gehören z.B. auch Websites und Apps. So finden wir für Sie heraus, wo Verbesserungen für Ihre BFSG-Compliance nötig sind.

Bericht

Unser BFSG-Bericht enthält einen konkreten Umsetzungsplan. Darin enthalten sind klare Handlungsempfehlungen, Prioritäten und Fristen damit Sie Abweichungen vom BFSG effizient beseitigen und Ihr Produkt verbessern können.

Unsere Experten stehen für Sie bereit

Kemal Webersohn

Geschäftsführung

Herr Webersohn ist Jurist für internationales Unternehmensrecht (LL.M.), zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Nord) und Information Security Officer (TÜV SÜD).

Christian Scholtz

Christian Scholtz

Geschäftsführung

Herr Scholtz ist Jurist für internationales Unternehmensrecht (LL.M.) und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Nord).

Anna Tiede

Anna Tiede

Senior Consultant

Frau Tiede ist Juristin für Europarecht (LL.B.) und Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) sowie Datenschutzbeauftragte (TÜV SÜD). Frau Tiede betreut hauptsächlich unsere Kunden aus der Medien-, Kultur- sowie Immobilienbranche.

Alexander Hönsch

Alexander Hönsch

Senior Consultant

Herr Hönsch ist Wirtschaftsjurist (M.B.L.) und Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) sowie Datenschutzbeauftragter (TÜV SÜD). Er ist außerdem zentraler Ansprechpartner für die Gesundheitsbranche, soziale Einrichtungen und Vereine.

Christina Webersohn

Christina Webersohn

Senior Consultant

Frau Webersohn ist Ingenieurin und Datenschutzbeauftragte (TÜV SÜD). Frau Webersohn spricht u.a. HTML, CSS, PHP, SQL sowie JavaScript und ist zentrale Ansprechpartnerin für unsere Kunden aus der Industrie und solche mit hohen technischen Anforderungen.

Dr. Eberhard Steinbauer

Dr. Eberhard Steinbauer

Senior Consultant

Herr Dr. Steinbauer hat seine Promotion zum Thema Mensch-Computer Interaktion geschrieben. Er ist als Projektmanager und Berater für Informationssicherheit seit insgesamt 25 Jahren tätig.

Yannik Garbsch

Yannick Garbsch

Senior Analyst

Herr Garbsch ist Diplomjurist mit Schwerpunkt Europarecht und unterstützt unser Team bei der Projektarbeit und wissenschaftlichen Recherche.

Mahir Örnek

Mahir Örnek

Analyst

Herr Örnek ist Diplomjurist und Whistleblowing-Beauftragter (TÜV). Er überwacht die Meldestellen unserer Kunden, führt die Fallbearbeitung durch und unterstützt unser Team bei der Projektarbeit im Bereich Datenschutz.

Sophie Petzhold

Analyst

Frau Petzhold ist Wirtschaftsjuristin (LL.M.) und unterstützt unser Team bei der Projektarbeit und wissenschaftlichen Recherche. Sie ist außerdem zertifizierte Hinweisgeberschutzbeauftragte (TÜV Süd).

Jonas Knieknecht

Analyst

Herr Knieknecht ist Wirtschaftsjurist (LL.M.) mit Schwerpunkt Datenschutzrecht und unterstützt unser Team bei der Projektarbeit und wissenschaftlichen Recherche.

Laura Stöhr

Laura Stöhr

Junior Analyst

Frau Stöhr ist Juristin (LL.B.) und unterstützt unser Team bei der Projektarbeit und wissenschaftlichen Recherche.

Melanie Reuter

Junior Analyst

Frau Reuter ist Juristin (LL.B.) und unterstützt unser Team bei der Projektarbeit und wissenschaftlichen Recherche. Sie ist außerdem zertifizierte Hinweisgeberschutzbeauftragte (TÜV Süd).

Martin Kaschke

Martin Kaschke

IT / Entwicklung

Herr Kaschke ist Wirtschaftsinformatiker (M.Sc.) und AWS-Zertifizierter Solutions-Architect und Developer sowie Google-Zertifizierter Digital Leader und Associate Cloud Engineer. Herr Kaschke leitet außerdem unseren Standort München.

Jan-Philipp Wittrin

Jan-Philipp Wittrin

IT / Entwicklung

Herr Wittrin ist diplomierter Designer und Programmierer. Herr Wittrin sorgt gemeinsam mit Herrn Kaschke dafür, dass die Wünsche unserer Kunden zeitnah und zuverlässig in die technische Realität umgesetzt werden.

Preeti Negi

Teamassistenz

Frau Negi ist Kauffrau für Büromanagement und sorgt in unserem Team für reibungslose Projektabläufe.

Miriam Harringer

Redaktion

Frau Harringer ist studierte Medien- und Kulturmanagerin (M.A.) und bringt viele Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Redaktion sowie Content Management mit. Dadurch sind unsere Blogbeiträge und Newsletter stets aktuell und von höchster Qualität.

Sabine Kirner

Buchhaltung/Controlling

Frau Kirner ist Diplom-Kauffrau mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung und betreut bei uns die Buchhaltung.

Was uns einzigartig macht

  • Kundennähe ist uns wichtig. Daher sind wir auch vor Ort für Sie da.

  • Sie erhalten einen Branchenspezialist als zentralen Ansprechpartner der Sie langfristig begleitet und bei Bedarf auch proaktiv Kontaktiert.

  • Wir sind ein schlagkräftiges Team, dass immer in der Lage ist, schnelle und belastbare Ergebnisse für Sie zu erzielen.

  • Bei uns sind Sie nicht nur eine Kundennummer, sondern Teil einer Community, die beim Thema Barrierefreiheit immer auf dem neuesten Stand ist.

  • Mit Compliance-Center.EU betreiben wir unser eigenes Portal zur Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Online-Schulungen.

  • Alles aus einer Hand: wir unterstützen Sie neben der Barrierefreiheit auch beim Daten- und Hinweisgeberschutz sowie Informationssicherheit.

  • Wir schreiben ständig neue Blogbeiträge zu aktuellen Themen Rund um Compliance. Ihre Beschäftigten informieren wir darüber in unserem regelmäßigem Newsletter.

  • Ein ehrliches Kennenlernen ist uns wichtig, aus diesem Grund führen Sie das Erstgespräch immer mit unserer Geschäftsführung.

5 wichtige Tipps

Für die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen und Produkte

Häufig gestellte Fragen

Der European Accessibility Act (EAA) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind eng miteinander verbunden:

► [b]Beim EAA handelt es sich um eine EU-weite Richtlinie[/b], die allgemeine Anforderungen und Ziele zur Verbesserung der Barrierefreiheit festlegt. Sie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

► [b]Das BFSG ist das nationales Gesetz in Deutschland[/b], das die Vorgaben des EAA umsetzt und spezifische Anforderungen und Maßnahmen für den deutschen Markt definiert.
[b]Der European Accessibility Act (EAA) gilt ab Juni 2025[/b] in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er betrifft damit die 27 EU-Länder – darunter [b]beispielsweise Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und Schweden.[/b]

In Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, hat der EAA hingegen keine Gültigkeit. Dazu gehört unter anderem das Vereinigte Königreich (UK), das 2020 aus der EU ausgetreten ist (Brexit). Auch Länder wie Norwegen, die Schweiz und Island, die zwar eng mit der EU verbunden sind, aber keine EU-Mitgliedstaaten sind, fallen nicht unter den EAA. Sie haben teilweise eigene, dem EAA ähnliche gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in der Schweiz oder den Equality Act 2010 in UK erlassen.
[b]Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act[/b] und verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ihre Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zu gestalten. Es soll den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Produkten für Menschen mit Behinderungen erleichtern.
Um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu erfüllen, müssen Unternehmen die Norm [b]EN 301 549[/b] erfüllen. Hersteller und Dienstleister sind durch die Norm dazu verpflichtet, die Konformität ihrer Produkte und Services mit den Barrierefreiheitsanforderungen nachzuweisen, zum Beispiel durch die WS Datenschutz GmbH.
Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, z. B. im Bereich digitaler Dienstleistungen, Banken, Einzelhandel oder auch Verkehrsdienstleister. Auch öffentliche Stellen müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten.
[b]Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft[/b]. Ab diesem Datum müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die auf den Markt gebracht werden, die dort festgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Bestandsprodukte (sog. Legacy Devices) müssen angepasst werden, wenn sie wesentlich verändert oder aktualisiert werden.
[b]Internetseiten fallen nicht pauschal unter das BFSG[/b]. Nur Websites, die spezifische Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel
E-Commerce-Websites) oder Bankdienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
[b]Online-Shops sind grundsätzlich verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG zu erfüllen, da sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten.[b] Die Verpflichtung gilt auch für Mobilversionen und Apps.
[b]Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht einhalten, riskieren Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.[/b] Zudem könnten Sie potenzielle Kunden verlieren, die auf barrierefreie Dienstleistungen angewiesen sind.
Wir bieten maßgeschneiderte Beratungen an, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dazu gehören [b]Analysen, Schulungen und konkrete Handlungsempfehlungen[/b], um die Anforderungen des BFSG effizient und rechtskonform umzusetzen.
Der erste Schritt ist eine [b]technische Analyse Ihrer Produkte oder Dienstleistungen[/b], die unter das BFSG fallen. Anschließend entwickeln wir einen [b]Umsetzungsplan[/b] mit konkreten Maßnahmen und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Auch wir sind international aufgestellt und sprechen Deutsch, Englisch und Spanisch.
Die Kosten für die Umsetzung des BFSG hängen stark von den spezifischen Anforderungen und dem aktuellen Entwicklungsstand des Produktes oder der Dienstleistung ab. Faktoren wie die Größe des Unternehmens, die Art der Dienstleistungen und die notwendigen Anpassungen spielen eine weitere Rolle. Wir erstellen Ihnen nach einem ersten Gespräch aber ein maßgeschneidertes Angebot, dass zu Ihren Bedürfnissen passt.
Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen. Diese können von regionalen oder nationalen Programmen angeboten werden. Wir helfen Ihnen, die für Ihr Unternehmen passenden Förderprogramme zu finden und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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