Ausweiskopie an Hotelrezeption
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 29.10.2018Häufig wird beim Einchecken im Hotel eine Kopie des Reise- oder Personalausweises angefertigt – ist dies aber überhaupt erlaubt?
Der Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der auf Antrag des Bürgers ausgestellt und diesem zum Besitz übergeben wird, aber gem. § 4 Abs. 2 PAuswG im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland verbleibt. Das Recht darüber zu bestimmen, wer eine Kopie des Personalausweises anfertigen darf, obliegt gem. § 20 Abs. 2 PAuswG trotzdem der Einwilligung des Bürgers, in dessen Besitz sich der Personalausweis befindet.
Häufig wird vom Hotelpersonal angeführt, dass Meldegesetze eine Personalausweiskopie erforderlich machen würden. Tatsächlich verlangt das Bundesmeldegesetz (BMG) für kurzzeitige Aufenthalte in Beherbergungsstätten gem. § 29 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 30 BMG, dass beherbergte Personen am Tag der Ankunft einen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben haben. Nur bei ausländischen Personen, die beherbergt werden, ist im Meldeschein die Seriennummer des Passes oder Passersatzpapiers zu dokumentieren. Von einer Kopie ist nirgendwo die Rede. Auch der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht keine gesetzliche Erforderlichkeit und wertet daher das Anfertigen von Personalausweiskopien beim Einchecken im Hotel als nicht zulässig.
Sprechen Sie das Thema beim nächsten Hotel-Check-in doch einmal offen an. Schließlich handelt es sich um eine Verarbeitung Ihres Personalausweises, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt.