Aufsichtsbehörde Niedersachsen prüft
Geschrieben von Christian Scholtz, veröffentlicht am 26.07.2018Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen (LfD) prüft 50 Unternehmen auf die Einhaltung der DS-GVO.
Um die Einhaltung der Vorschriften aus der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung zu prüfen, hat die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen einen Fragenkatalog zur Querschnittsprüfung an 20 kleine und 30 mittelgroße Unternehmen aus verschiedenen Branchen versendet. Das LfD Niedersachsen betont in seiner Pressemitteilung vom 29.06.2018 jedoch ausdrücklich, dass die Prüfung nicht für die Verhängung von Bußgeldern genutzt werden soll. Vielmehr soll die Prüfung in Erfahrung bringen, ob und wie umfassend die betroffenen Unternehmen die Vorschriften umgesetzt haben. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse erhofft sich das LfD Niedersachsen weiteren Beratungsbedarf aufzudecken um so Orientierungshilfen zielgerichteter erstellen zu können .
Der Fragebogen enthält 10 Fragen und versucht dabei möglichst viele Themengebiete zu erfassen. So sollen die Unternehmen etwa erklären, wie sie sich auf die Umsetzung der europäischen Datenschutzregeln vorbereitet haben. Die Unternehmen werden auch aufgefordert entsprechende Unterlagen, wie z.B. das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligungserklärungen oder auch die Übersicht zu den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit, bereitzustellen.
Die Auswertung der Querschnittsprüfung ist für Ende des Jahres geplant, wobei die betroffenen Unternehmen auch mit vor-Ort Besuchen rechnen können, so die LfD Niedersachsen.