Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Nutzung hochriskanter KI-Systeme gem. Art. 26 KI-VO informieren
Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 06.08.2025Gemäß Art. 26 Abs. 7 KI-VO sind Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Verwendung zu informieren. Wir erklären, für wen das relevant ist und wann das stattfinden muss.
Zum Verständnis: Art. 26 beschreibt insgesamt die Betreiberpflichten in Form von Überwachungsmechanismen und bestimmter Handlungspflichten von Hochrisiko-KI-Systemen. Diese tragen dazu bei, dass die Grundrechte von Beschäftigten zu jedem Zeitpunkt geschützt sind.
Hervorzuheben ist der Absatz 7: Arbeitgeber müssen sich demnach fragen, ob sie zukünftig ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Hochrisiko-KI-System arbeiten lassen werden.
Informationspflicht gegenüber Beschäftigten
Absatz 7 ist deshalb zentral, weil hier festgehalten ist, dass Arbeitnehmer sowie deren Vertreter darüber informiert werden müssen, dass sie ein hochriskantes KI-System verwenden sollen – und zwar, bevor sie es auf der Arbeit einsetzen. Nicht erst, wenn es schon in Betrieb ist.
Die Pflicht richtet sich dementsprechend an den jeweiligen Arbeitgeber, der dann gleichermaßen KI-Betreiber ist, weil er die Beschäftigten damit arbeiten lassen möchte.
Veröffentlicht am 6. August 2025
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Nutzung hochriskanter KI-Systeme gem. Art. 26 KI-VO informieren


Miriam Harringer,
Medien- und Kulturmanagerin sowie langjährige Redakteurin.
Auf unserem Blog schreibt sie Artikel für die Themenbereiche Datenschutz, Informationssicherheit und Künstliche Intelligenz.
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