Kann PIMS den Cookie-Wahnsinn stoppen?
Geschrieben von Alec Böhnke, veröffentlicht am 09.10.2025Kaum ist eine Website geöffnet, erscheint ein Cookie-Banner. Das ständige Klicken auf „Akzeptieren“ oder „Ablehnen“ ist lästig und führt bei vielen zur sogenannten Click-Fatigue.
Personal Information Management Systeme (PIMS) sollen genau das ändern. Die Lösung: Nutzerinnen und Nutzer legen ihre Datenschutzwünsche einmal zentral fest. Websites erkennen diese Einstellungen automatisch und verzichten auf weitere Pop-ups. § 26 TDDDG schafft dafür einen rechtlichen Rahmen.
Große Idee, komplexe Umsetzung
So gut das Konzept klingt, so schwierig ist die Umsetzung. Denn laut DSGVO muss eine Einwilligung nicht nur freiwillig, sondern auch bestimmt und informiert erfolgen. Genau das ist bei PIMS problematisch. Beim Einrichten wissen Nutzerinnen und Nutzer meist noch nicht, welche Website ihre Daten wofür nutzen will.
Damit fehlt es an der nötigen Transparenz und Konkretisierung. Zudem sind Websites nicht verpflichtet, sich an die PIMS-Einstellungen zu halten. Sie müssen diese nur „berücksichtigen“, was dem System viel Wirkung nimmt.
PIMS-Anbieter müssen sich darüber hinaus durch verschiedene europäische und nationale Verfahren akkreditieren lassen. Der hohe bürokratische Aufwand schreckt viele potenzielle Anbieter ab. Das Innovationspotenzial im Bereich Benutzerfreundlichkeit wird dadurch ausgebremst.
Was jetzt gebraucht wird
PIMS sind eine vielversprechende Idee für nutzerfreundlicheren Datenschutz. Damit sie funktionieren, braucht es klare und einheitliche Regeln auf europäischer Ebene sowie eine verbindliche Umsetzungspflicht für Websitebetreiber. Erst dann können PIMS ihr volles Potenzial entfalten.
Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt. Es braucht praxistaugliche Vorgaben, die Nutzerrechte stärken, aber auch technologisch realisierbar sind. Nur so lassen sich Datenschutz und digitale Alltagstauglichkeit wirklich sinnvoll verbinden. PIMS dürfen nicht im Paragraphendschungel stecken bleiben. Sie müssen handhabbarer Standard werden.
Veröffentlicht am 9. Oktober 2025
Alec Böhnke,
Jurist mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Er unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt er über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
Weitere Artikel
- Datenleak bei Samsung Deutschland: Unzählige Kundendaten im Darknet aufgetaucht
- E-Mail-Konto ist gehackt, was tun?
- Anonyme Kritik mit Grenzen: E-Mail-Anbieter unterlag Auskunftspflicht bei Schmähkritik
- Datenschutz-Panne bei Bewerbung: EuGH setzt den Maßstab neu
- Gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Manche EU-Länder wollen Hintertüren
- Sammelklage gegen Human Resource KI-Anbieter: Wird Diskriminierung bestraft?
Verwandte Artikel
- Palantir: 5 Fragen und Antworten zur umstrittenen US-Analysesoftware
- Sammelklage gegen Human Resource KI-Anbieter: Wird Diskriminierung bestraft?
- Von der Theorie zur Praxis: Beispiele für die Umsetzung des EU AI Act
- KI im Bildungsbereich: Was der AI Act jetzt regelt
- Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Nutzung hochriskanter KI-Systeme gem. Art. 26 KI-VO informieren
- Wer muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung laut Art. 26. Abs. 9 KI-VO durchführen?